Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen hat in Deutschland traditionell einen hohen Stellenwert und wird streng überwacht: so ist jeder Arbeitgeber – ab einem Mitarbeiter – per Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, für einen entsprechenden Arbeitsschutz zu sorgen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Sie verfügen nicht über die zeitlichen und personellen Ressourcen, sich mit den entsprechenden Paragraphen und Bestimmungen auseinanderzusetzen – möchten aber Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen, kostenintensive Fehlzeiten und Schwierigkeiten mit den entsprechenden Aufsichtsbehörden verhindern?
Ich als externer Sicherheitsingenieur sorge in Ihrem Betrieb für Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Bereichen – auch dort, wo es auf den ersten Blick gar keine Mängel gibt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Thema im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement in Ihrem Betrieb. Ich unterstütze Sie bei der Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation möglicher Gefährdungen in Ihren Arbeitsstätten.
Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument der Prävention. Ich verfasse diese Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte für Ihr Unternehmen.
Kommunikation ist alles! Unterweisungen qualifizieren Ihre Mitarbeiter dazu, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Sie vermitteln Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und sollen Mitarbeiter dazu motivieren, sich sicherheitsbewusst zu verhalten.
Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen Ihres Bereiches sind Voraussetzung für sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten in Ihrem Betrieb.
Die Sicherheitsbeauftragten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Mitarbeitern, Vorgesetzten und der SIFA. Sie haben die Aufgabe, bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den Abteilungen bzw. im Unternehmen zu unterstützen. Sie nehmen an den Arbeitssicherheitsausschusssitzungen teil und haben keine Weisungsbefugnis. Die Ausbildung ist gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 erfordelich.
Die Sicherheit der Betriebsmittel liegt in Ihrer Hand. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung gewährleisten unabhängig der gesetzlichen Vorschriften auch die Produktionszuverlässigkeit ihrer Presse.
Zur Festlegung und Überprüfung von Sicherheitsabständen.